Landes-Arbeitsgemeinschaft der privaten Jugendhilfeverbände Schleswig-Holstein e.V.

„Die anerkannten Verbände der privaten Jugendhilfe geben dem Willen Ausdruck, Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Übereinstimmung aller Beteiligten zu treffen.“ (Taarstedt, 22.1.2001)

Die Arbeitsgemeinschaft

Vorstand.

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Satzung.

Die Satzung der LAG-pj.

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